Regeln, was einem wichtig ist

Die Erbfolge ist durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geregelt. Dieses besagt, dass zuerst die „Erben erster Ordnung“ Anspruch auf das Erbe eines Verstorbenen haben. Im Anschluss daran sind weitere Angehörige erbberechtigt. Für Ehepartner gelten Sonderrechte.

Die Erbfolge sieht wie folgt aus:

1. Ordnung: Kinder des Erblassers und Enkelkinder

2. Ordnung: Eltern des Erblassers, Geschwister und Nichten und Neffen, auch geschiedene Elternteile der verstorbenen Person sind Erben zweiter Ordnung

3. Ordnung: Großeltern des Erblassers, Onkel und Tanten, Cousins und Cousinen

Wenn der Erblasser seinen Nachlass später nach seinen eigenen Vorstellungen verteilen möchte, so ist das Verfassen eines Testaments oder ein Erbvertrag erforderlich.

Ein Testament muss eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein sowie mit Namen, Ort und Datum versehen sein. Ein unter notarieller Aufsicht erstelltes Testament ist zwar mit Gebühren verbunden, kann aber Unklarheiten und Unsicherheiten vermeiden.

Auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie weiterführende Informationen sowie entsprechende Downloads:

www.bmjv.de

Digitaler Nachlass

In Zeiten der Digitalisierung sollte darüber hinaus an den digitalen Nachlass gedacht werden. Denn hier sammeln sich im Lauf der Jahre nicht nur sehr persönliche, sondern auch wichtige Informationen an, zu denen der Zugang im Idealfall ermöglicht werden sollte.

Wir bitten um Beachtung:

In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehlen wir zwecks Beratung die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar.

Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar. Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.

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