Hierauf müssen Sie bei einem Todesfall achten

Ein Trauerfall tritt oft plötzlich oder nach einer langen Leidenszeit ein. Trotz aller Gefühle, die mit dem Verlust einhergehen, sind dann erste, unumgängliche Schritte notwendig.

Ist jemand zu Hause verstorben, so ist unmittelbar der Hausarzt oder der Ärztliche Notdienst unter Telefon 116 117 zu benachrichtigen. Dessen Aufgabe ist es, den Tod festzustellen und die notwendige Todesbescheinigung auszufüllen. Im Krankenhaus, einer Pflegeeinrichtung oder einem Hospiz geschieht dies ebenfalls durch einen Arzt und wird von den Mitarbeitern vor Ort veranlasst.

Nachdem ein Arzt den Tod festgestellt hat, informieren Sie uns bitte umgehend, damit wir die notwendige Versorgung des Verstorbenen vornehmen können.

Für die nächsten Schritte sind folgende Dokumente erforderlich:

  • der Personalausweis
  • die Todesbescheinigung
  • bei Ledigen die Geburtsurkunde
  • bei Verheirateten die Heiratsurkunde
  • bei Geschiedenen die Heiratsurkunde und das Scheidungsurteil
  • bei Verwitweten die Heirats- und Sterbeurkunde
  • und falls vorhanden: Grabdokumente beziehungsweise der Bestattungsvorsorgevertrag

An was Sie ebenfalls in den nächsten Tagen denken sollten:

  • der Rentenversicherungsnachweis mit Rentenversicherungsnummer
  • die Versichertenkarte der Krankenkasse
  • der Nachweis des Versorgungsamtes
  • der Nachweis der Berufsgenossenschaft oder der landwirtschaftlichen Alterskasse
  • die Mitgliedsnachweise von Gewerkschaften
  • Versicherungspolicen von Sterbegeld- und Lebensversicherungen

Folgende Fragen sollten geklärt werden:

  • Sind Haustiere und Pflanzen versorgt?
  • Ist der Arbeitgeber informiert?
  • Können Dienstleistungen (Strom, Wasser, Telefon, Zeitungen) bereits gekündigt werden?
  • Sind Bankaufträge zu stornieren? (Wofür vorerst ein Anruf genügt)
  • Muss die Wohnung gekündigt werden?
  • Sind alle Wohnungsschlüssel vorhanden?
  • Muss die Post umbestellt werden?
  • Ist das Kfz sicher abgestellt?
  • Kann der Erbschein bereits beantragt und das Testament eröffnet werden?
  • Ist der digitale Nachlass geregelt?
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